Allgemeine Geschäftsbedingungen

Je nachdem welches Fahrzeug oder Material Sie gemietet haben gelten andere Bedingungen. Diese können Sie der jeweilligen Kategorie entnehmen.

Treibstoffbetriebene Fahrzeuge und Anhänger

  • Die Regeln und Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes sind zu befolgen.
  • Die Nutzlast des Fahrzeuges ist nicht zu überschreiten.
  • Weitere Lenker des Mietwagens sind nur mit dem Einverständnis der Vermieterin gestattet (Führerausweis mindestens seit einem Jahr gültig).
  • Der Mieter anerkennt die allgemeinen Bedingungen, die Fahrzeuginstruktion ist erfolgt.

Die Miete wird im Voraus bezahlt. Online-Zahlung oder Bar vor Ort, kein Kartenlesegerät!

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug mit gefülltem Tank. Bei Rückgabe ist der Tank durch den Mieter wieder zu füllen. [Anhänger ausgenommen]

Fahrten ohne erforderlichen Führerschein (Kategorie B), mit Lehrfahrausweis sowie Abschleppfahrten oder Autorennen sind verboten. Der Führerausweis muss bei Abholung des Fahrzeuges vorgewiesen werden (wird kopiert).

Die Vermieterin übernimmt keine Haftung

  • bei Ausfällen oder Unannehmlichkeiten, die durch einen Unfall oder Fahrzeugdefekt entstehen.
  • bei Beschädigungen jeglicher Art, die durch Fehlmanipulationen, Nachlässigkeit, Betäubungsmittel- oder Medikamenteneinnahme, sowie Trunkenheit (mehr als 0,0 Promille) verursacht wurden.
  • für die transportierten Güter.

Transporte gefährlicher Ladungen sind nur mit entsprechender Ausbildung (SDR/ADR) gestattet. [nur bei Lastwagen]

Bei Unfall ist die Vermieterin und die Polizei unverzüglich zu benachrichtigen und ein Unfallprotokoll zu erstellen. Für nicht gemeldete Schadenfälle haftet der Mieter auch nachträglich. Bei Reparaturen ist die Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter haftet vollumfänglich für allfällige Rechtsnachteile (Regresse von Versicherungen, Grobfahrlässigkeit, etc.).

Wird das Mietfahrzeug während der Mietdauer durch Ihr Verschulden (z.B. Rasen, Fahrlässigkeit, Gesetzesverstoss, usw.) beschlagnahmt, haften Sie für folgende Kosten:

  • Alle uns entstehenden Kosten infolge der Beschlagnahmung
  • Entgangene Mieteinnahmen

Der Gerichtsstand ist Burgdorf.

Auslandsfahrten sind nur in EU-Länder möglich.

In den Preisen inbegriffen

  • Versicherungsschutz: Autohaftpflicht- und Vollkaskoversicherung. [Anhänger ausgenommen]
  • Fahrzeugwartung, Öl und Fahrzeugschmierung.
  • Elektronische Autobahnvignette.

Nicht in den Preisen inbegriffen

  • Bei selbstverschuldetem Schadenfall Fr. 2000.- (Selbstbehalt). [Anhänger Fr. 1000.-]
  • Bussen (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkbussen, usw.).
  • Brennstoff (Diesel) [Anhänger ausgenommen]
  • Mehrkilometer [Anhänger ausgenommen]
  • LSVA [nur bei Lastwagen]

Elektro-Fahrzeuge

  • Die Regeln und Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes sind zu befolgen.
  • Die Nutzlast des Fahrzeuges ist nicht zu überschreiten.
  • Weitere Lenker des Mietwagens sind nur mit dem Einverständnis der Vermieterin gestattet (Führerausweis mindestens seit einem Jahr gültig).
  • Der Mieter anerkennt die allgemeinen Bedingungen, die Fahrzeuginstruktion ist erfolgt.
  • Tiere sind im Fahrzeug nicht erlaubt.

Die Miete wird im Voraus bezahlt. Online-Zahlung oder Bar vor Ort, kein Kartenlesegerät!

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug mit vollgeladenem Akku. Bei Rückgabe muss das Fahrzeug vor Ort ans Stromnetz angeschlossen werden (wird instruiert). Weitere Ladungen an öffentlichen Ladestationen übernimmt vollumfänglich der Mieter.

Fahrten ohne erforderlichen Führerschein (Kategorie B), mit Lehrfahrausweis sowie Abschleppfahrten oder Autorennen sind verboten. Der Führerausweis muss bei Abholung des Fahrzeuges vorgewiesen werden (wird kopiert). Das Fahrzeug wird nicht an Neulenker (Führerausweis auf Probe) vermietet.

Die Vermieterin übernimmt keine Haftung

  • bei Ausfällen oder Unannehmlichkeiten, die durch einen Unfall oder Fahrzeugdefekt entstehen.
  • bei Beschädigungen jeglicher Art, die durch Fehlmanipulationen, Nachlässigkeit, Betäubungsmittel- oder Medikamenteneinnahme, sowie Trunkenheit (mehr als 0,0 Promille) verursacht wurden.
  • für die transportierten Güter.
  • wenn Aufgrund von einem Defekt oder Schaden das Fahrzeug trotz Vermietung nicht mietbereit ist. Es werden jedoch alternative Miet-Tage angeboten.
  • wenn der Mieter am Vorabend das Fahrzeug nicht richtig ans Stromnetz anschliesst und es somit nicht aufgeladen ist.

Bei Unfall ist die Vermieterin und die Polizei unverzüglich zu benachrichtigen und ein Unfallprotokoll zu erstellen. Für nicht gemeldete Schadenfälle haftet der Mieter auch nachträglich. Bei Reparaturen ist die Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter haftet vollumfänglich für allfällige Rechtsnachteile (Regresse von Versicherungen, Grobfahrlässigkeit, etc.).

Wird das Mietfahrzeug während der Mietdauer durch Ihr Verschulden (z.B. Rasen, Fahrlässigkeit, Gesetzesverstoss, usw.) beschlagnahmt, haften Sie für folgende Kosten:

  • Alle uns entstehenden Kosten infolge der Beschlagnahmung
  • Entgangene Mieteinnahmen

Der Gerichtsstand ist Burgdorf.

Auslandsfahrten sind nur in EU-Länder möglich.

In den Preisen inbegriffen

  • Versicherungsschutz: Autohaftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
  • Fahrzeugwartung und Fahrzeugschmierung.
  • Elektronische Autobahnvignette.

Nicht in den Preisen inbegriffen

  • Bei selbstverschuldetem Schadenfall Fr. 2000.- (Selbstbehalt).
  • Bussen (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkbussen, usw.).
  • Akkuladekosten (Strom) während der Miete

Segway

  • Die Regeln und Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes sind zu befolgen.
  • Der Mieter anerkennt die allgemeinen Bedingungen, die Fahrzeuginstruktion ist erfolgt.

Die Miete wird im Voraus bezahlt. Online-Zahlung oder Bar vor Ort, kein Kartenlesegerät!

Seit dem 1. Juni 2015 ist der Segway PT in der Schweiz als Motorfahrrad (Mofa) und wird dem leichten E-Bike gleichgestellt. Der Segway PT darf ab 14 Jahren mit dem Mofa-Ausweis (Kategorie M) und ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden. Bei der Übergabe des Segway PT an Mieter unter 16 Jahre, muss der Mofa-Ausweis vorgelegt werden (wird kopiert).

Der Mieter haftet dem Vermieter

  • bei Verlust des Gerätes.
  • bei Reparaturkosten infolge unsachgemässer Benutzung.

Für selbstverschuldete Schäden und Unfälle tragen Sie einen Selbstbehalt von Fr. 2000.-

Dazu gibt es ein selbstgemachtes Sandwich von Thomas.

Versicherung gegen Unfall ist Sache des Mieters.

Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.

Die Einhaltung des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes liegt in der Verantwortung des Segway Fahrers.

Eventmaterial

  • Die Mietobjekte müssen gereinigt zurückgegeben werden. Sind die Mietobjekte nicht gereinigt, wird die Reinigung in Rechnung gestellt.
  • Für jegliche Schäden, welche die Mietobjekte nach der Vermietung aufweisen, haftet der Mieter.

Münchenbuchsee, Juni 2024